|
Honorar |
| |
|
Privatgutachten |
Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen erfolgt die Honorarvereinbarung
individuell je nach der Art des Bewertungsobjekts und des Umfangs der
Bewertungsaufwendungen in Anlehnung an die BVS-Richtlinie zur Berechnung von
Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien vom Dezember 2010. |
| |
Gerichtsgutachten |
Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern
sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern,
Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert. |
| |
Beleihungswertermittlungen |
Die Vergütung für Wertermittlungen zu kreditwirtschaftlichen Zwecken wird je nach
Umfang (z. B. Kurzwertermittlungen, ausführliche Gutachten, Fortschreibungen usw.)
mit den Auftraggebern vereinbart. |
| |
|
| |
|
| |
|
|